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Ratgeber für Immobilienmakler · Stand 2026

Tippgeberprovision bei Immobilien: Höhe, Steuer und Vertrag

Ein guter Tipp kann einen Alleinauftrag wert sein. Hier erfährst du, wie viel Makler Tippgebern üblicherweise zahlen, wo die Grenze zur erlaubnispflichtigen Maklertätigkeit liegt und was steuerlich und vertraglich zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tippgeber nennt dem Makler nur einen Eigentümer mit Verkaufsabsicht. Verhandelt, bewertet oder besichtigt er selbst, wird daraus Maklertätigkeit.
  • Der bloße Tippgeber braucht laut IHK keine Erlaubnis nach § 34c GewO.
  • Am Markt sind 10 bis 30 Prozent der Maklerprovision als Tippgeberprovision zu finden, meist erst nach erfolgreichem Verkauf.
  • Privatpersonen versteuern die Provision als sonstige Einkünfte. Bis unter 256 Euro im Jahr bleibt sie steuerfrei (Freigrenze).
  • Eine schriftliche Vereinbarung und die Einwilligung des Eigentümers zur Datenweitergabe gehören immer dazu.

Was ist ein Tippgeber?

Ein Tippgeber stellt den Kontakt zwischen einem Eigentümer, der verkaufen möchte, und einem Immobilienmakler her. Mehr nicht. Typische Tippgeber sind Nachbarn, Bekannte, ehemalige Kunden oder Menschen, die beruflich mit Eigentümern zu tun haben.
Für Makler sind Tipps besonders wertvoll, weil sie oft vor dem Markt kommen: Der Eigentümer hat noch kein Inserat geschaltet und noch keinen anderen Makler kontaktiert. Die Chance auf einen Alleinauftrag ist hoch.

Tippgeber oder Makler? Die Grenze nach § 34c GewO

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Kaufverträgen über Immobilien vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Als Vermittlung gilt laut IHK jede Tätigkeit, die einen Vertragsabschluss herbeiführt oder auch nur vorbereitet.
Der bloße Tippgeber fällt nach Auffassung der IHK nicht darunter, selbst wenn er gewerbsmäßig handelt. Voraussetzung ist, dass er wirklich nur den Kontakt zum Makler herstellt. Sobald er den Eigentümer berät, den Preis einschätzt, Besichtigungen begleitet oder mitverhandelt, bewegt er sich in Richtung Maklertätigkeit.
Wichtig: Die Abgrenzung im Einzelfall ist nicht immer eindeutig, einzelne IHKs nennen weitere Kriterien. Wer regelmäßig Tipps gibt oder ein Tippgeber-Programm aufbaut, sollte die Gestaltung rechtlich prüfen lassen.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Eine gesetzliche oder verbandsweite Vorgabe gibt es nicht. Die Höhe wird frei vereinbart. Ein Blick auf veröffentlichte Tippgeber-Programme zeigt die Spanne im Markt:
  • Homeday: 10 Prozent der anteiligen Netto-Maklerprovision (laut Tippgeber-AGB)
  • FT Immobilien 24: 10 Prozent der Maklerprovision
  • McMakler (Partnerprogramm): 30 Prozent der Maklerprovision
Rechenbeispiel: Ein Haus wird für 400.000 Euro verkauft. Der Makler erhält vom Verkäufer 3 Prozent netto, also 12.000 Euro (14.280 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer). Bei 10 Prozent der Nettoprovision bekommt der Tippgeber 1.200 Euro.
Entscheidend ist, die Bemessungsgrundlage klar festzulegen: netto oder brutto, nur die Verkäuferprovision oder die gesamte Provision, und ob ein Festbetrag statt eines Prozentsatzes gilt.

Muss der Tippgeber die Provision versteuern?

Ja. Erhält eine Privatperson gelegentlich eine Tippgeberprovision, zählt diese zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Liegen alle sonstigen Einkünfte dieser Art im Jahr unter 256 Euro, bleiben sie steuerfrei. Achtung: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Wer regelmäßig und nachhaltig Tipps gegen Provision gibt, kann gewerblich tätig werden, mit Folgen für Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer. Ab wann das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Was in eine Tippgebervereinbarung gehört

Eine schriftliche Vereinbarung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, verhindert aber Streit. Diese Punkte sollten geregelt sein:
  1. Höhe und Bemessungsgrundlage der Provision
  2. Fälligkeit: zum Beispiel erst nach Eingang der Maklerprovision
  3. Gültigkeitsdauer des Tipps: In veröffentlichten Programmen sind 12 bis 24 Monate üblich
  4. Ausschlüsse: etwa Objekte, die bereits bei einem anderen Makler gelistet sind, oder Tipps über enge Angehörige
  5. Datenschutz: Der Tippgeber holt vorab die Einwilligung des Eigentümers ein, bevor er dessen Kontaktdaten weitergibt
  6. Rollenklarheit: Der Tippgeber berät, bewertet und verhandelt nicht

Tippgeber-Programm als Akquise-Kanal für Makler

Für Makler ist ein strukturiertes Tippgeber-Programm einer der günstigsten Wege zu exklusiven Eigentümerkontakten. Drei Dinge machen den Unterschied:
  • Sichtbarkeit: Eine eigene Tippgeber-Seite auf deiner Website mit klaren Konditionen und einfachem Formular.
  • Aktive Ansprache: Zufriedene Verkäufer und Käufer nach dem Abschluss gezielt einladen, Tipps zu geben.
  • Schnelle Auszahlung und Dank: Tippgeber, die zügig ihr Geld bekommen, geben wieder Tipps.
Vorsicht bei Personen mit Vertrauensstellung gegenüber dem Eigentümer, etwa Bankmitarbeitern: Hier sind Interessenkonflikte und Verschwiegenheitspflichten zu beachten. Banken lassen sich dafür in der Regel eine Einwilligung des Kunden geben.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
Quellen: IHK Nordschwarzwald, Informationen für Immobilienmakler (ihk.de/nordschwarzwald) · IHK Region Stuttgart, Immobilienmakler (ihk.de/stuttgart) · Homeday, AGB für Tippgeber (homeday.de/de/agb-tippgeber) · FT Immobilien 24, Tippgeber (ftimmobilien24.com) · McMakler, Partnerprogramm (mcmakler.de) · Sparda-Bank West, Einwilligung Tippgeber (sparda-west.de)

Tipps sind gut. Ein System ist besser.

Tippgeber liefern unregelmäßig. Mit der MANDAT-Methode® bekommst du planbar exklusive Eigentümeranfragen aus deiner Region. Im kostenlosen Beratungsgespräch zeige ich dir, wie das für dich aussieht.
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